Wahlergebnisse Sachsen-Anhalt 2026: Sitze und Vergleich zu 2021
Wahlergebnisse Sachsen-Anhalt 2026: Sitze und Vergleich zu 2021

Wahlergebnisse Sachsen-Anhalt 2026: Sitze und Vergleich zu 2021

Am 6. September 2026 hat Sachsen-Anhalt einen neuen Landtag gewählt. Die Auszählung ist abgeschlossen, die Wahlbeteiligung lag nach dem vorläufigen amtlichen Ergebnis der Landeswahlleiterin bei 77,8 Prozent und damit deutlich über dem Wert von 2021 mit 60,3 Prozent.

Bei den Zweitstimmen erreichte die AfD 43,8 Prozent, gefolgt von der CDU mit 17,2 Prozent, der SPD mit 9,3 Prozent, den Grünen mit 8,9 Prozent, der Linken mit 8,6 Prozent, dem BSW mit 5,3 Prozent und der FDP mit 2,6 Prozent. Der neue Landtag umfasst 83 Sitze: Die AfD erhält 39 Mandate, die CDU 15, SPD, Grüne und Linke jeweils 8, das BSW 5; auf die FDP entfällt kein Sitz. Damit hat sich die politische Kräfteverteilung gegenüber dem amtlichen Ergebnis von 2021 deutlich verschoben, wobei Stimmenanteile und Mandate nicht gleichzusetzen sind.

Im weiteren Verlauf werden deshalb zunächst die vorläufigen Zahlen der Landeswahlleiterin eingeordnet, anschließend die Sitzverteilung erklärt und danach die Veränderungen gegenüber dem amtlichen Ergebnis von 2021 gegenübergestellt.

Quelle: Wahlportal des Landes Sachsen-Anhalt
Weiterführender Videobericht: https://www.youtube.com/watch?v=4zi91ba808Q

Wahlergebnisse der Landtagswahl 2026 in Sachsen-Anhalt im Überblick

Das vorläufige amtliche Endergebnis der Landeswahlleiterin zeigt eine klare Rangfolge bei den Zweitstimmen. Die folgende Übersicht stellt die Ergebnisse von 2026 dem amtlichen Endergebnis von 2021 gegenüber und führt die daraus veröffentlichte Sitzverteilung auf.

ParteiZweitstimmen 2026Veränderung zu 2021Sitze 2026
AfD43,8 %+23,0 Prozentpunkte39
CDU17,2 %-19,9 Prozentpunkte15
SPD9,3 %+0,9 Prozentpunkte8
Grüne8,9 %+3,0 Prozentpunkte8
Linke8,6 %-2,4 Prozentpunkte8
BSW5,3 %2021 nicht angetreten5
FDP2,6 %-3,8 Prozentpunkte0

Die zugrunde liegenden Landeswerte sind im amtlichen Ergebnisdienst Sachsen-Anhalt veröffentlicht. Die Sitzübersicht weist insgesamt 83 Mandate aus.

Die Parteien im direkten Vergleich nach Stimmenanteilen

Die AfD liegt mit 43,8 Prozent deutlich vor allen anderen Parteien. Ihr Vorsprung auf die CDU beträgt 26,6 Prozentpunkte. Anders ausgedrückt: Zwischen dem ersten und zweiten Platz liegt ein Abstand, der größer ist als der gesamte Stimmenanteil jeder Partei außer der AfD.

Die CDU folgt mit 17,2 Prozent. Sie erreicht damit 8,8 Prozentpunkte mehr als die SPD, die auf 9,3 Prozent kommt. Zwischen SPD und Grünen liegen 0,4 Prozentpunkte. Die Grünen wiederum liegen mit 8,9 Prozent nur knapp vor der Linken mit 8,6 Prozent. Der Abstand zwischen diesen beiden Parteien beträgt 0,3 Prozentpunkte.

Das BSW überschreitet mit 5,3 Prozent knapp die Fünfprozenthürde. Es liegt damit 0,3 Prozentpunkte über der Schwelle. Die FDP erreicht 2,6 Prozent und bleibt 2,4 Prozentpunkte darunter. Nach der amtlichen Sitzverteilung erhält sie deshalb keine regulären Fraktionssitze.

Eine Wahlurne, Ergebnisblätter und ein Diagramm mit sieben Balken auf einem Newsroom-Schreibtisch.

Mit der Zweitstimme stimmen die Wahlberechtigten in Sachsen-Anhalt über die Landesliste einer Partei ab. Sie ist die maßgebliche Grundlage für die proportionale Verteilung der Sitze. Die Erststimme entscheidet dagegen über das Direktmandat im Wahlkreis.

Als gültige Stimmen zählen nur die Stimmzettel, die bei der Auszählung eindeutig einer Partei oder einem Bewerber zugeordnet werden können. Der jeweilige Prozentwert bezieht sich auf diese gültigen Stimmen, nicht auf alle abgegebenen Stimmzettel. Ungültige Stimmen fließen daher nicht in den Parteienvergleich ein.

Der Begriff sonstige Parteien fasst Parteien zusammen, die in einer Ergebnisübersicht einzeln oder gemeinsam unterhalb der maßgeblichen Schwelle bleiben. Für die Sitzverteilung ist aber nicht allein entscheidend, wie viele Stimmen alle Parteien zusammen erhalten. Maßgeblich ist auch, welche Parteien die Fünfprozenthürde erreichen oder über ausreichend Direktmandate in den Landtag einziehen.

Die FDP erhielt zwar Zweitstimmen, ihr Anteil von 2,6 Prozent reicht nach der amtlichen Sitzberechnung jedoch nicht für ein reguläres Mandat.

Die Hürde verändert deshalb die Berechnungsgrundlage. Parteien unter fünf Prozent bleiben bei der regulären Verteilung der Landeslistensitze außen vor, sofern keine gesetzliche Ausnahme greift. Die Stimmen dieser Parteien werden nicht nachträglich als Sitze auf die übrigen Parteien verteilt. Stattdessen werden die Mandate unter den Parteien verteilt, die die rechtlichen Voraussetzungen für die Teilnahme an der Sitzverteilung erfüllen.

Der Unterschied zwischen Stimmenanteil und Mandatszahl wird an der AfD sichtbar. Sie kommt auf 43,8 Prozent der Zweitstimmen, erhält aber 39 von 83 Sitzen. Das entspricht nicht exakt ihrem Stimmenanteil, weil das Sitzberechnungsverfahren, die zugelassenen Parteien und die Verteilung der Direktmandate zusammenwirken. Auch die CDU erhält mit 15 Sitzen nicht rechnerisch genau 17,2 Prozent der Mandate.

Wahlbeteiligung und Aussagekraft des Ergebnisses

Die Wahlbeteiligung lag 2026 bei 77,8 Prozent. Bei der Landtagswahl 2021 hatten sich 60,3 Prozent der Wahlberechtigten beteiligt. Der Anstieg beträgt damit 17,5 Prozentpunkte.

Prozentpunkte beschreiben die direkte Differenz zwischen zwei Prozentwerten. Der Wert 77,8 minus 60,3 ergibt 17,5. Eine relative Steigerung in Prozent wäre eine andere Rechnung und würde die Veränderung nicht so klar ausdrücken.

Die höhere Beteiligung sagt zunächst aus, dass 2026 ein größerer Anteil der Wahlberechtigten seine Stimme abgegeben hat. Sie beweist jedoch nicht, dass dieser Zuwachs einer bestimmten Partei zugutekam. Dafür müssten absolute Stimmenzahlen, die Zahl der Wahlberechtigten und die Veränderungen bei allen Parteien gemeinsam betrachtet werden. Aus der Wahlbeteiligung allein lassen sich keine Motive der Wählerinnen und Wähler ableiten.

Auch der Zeitpunkt der Veröffentlichung ist für die Einordnung wichtig. Am Wahlabend veröffentlichen die Wahlleitungen zunächst laufend eingehende Meldungen aus Wahlbezirken. Diese Zahlen können sich verändern, solange noch nicht alle Wahlbezirke ausgezählt und übermittelt sind. Der Ergebnisdienst auf Landesebene führt den Auszählungsstand und den jeweiligen Status der Ergebnisse auf.

Das vorläufige amtliche Endergebnis liegt vor, wenn alle Wahlbezirke ausgezählt und die Ergebnisse vorläufig zusammengeführt wurden. Es ist deutlich belastbarer als Hochrechnungen oder Zwischenstände des Wahlabends, bleibt aber formal vorläufig. Das amtliche Endergebnis entsteht erst nach der Prüfung durch die zuständigen Wahlausschüsse und der endgültigen Feststellung. Dabei können formale Korrekturen vorgenommen werden, ohne dass sich die politische Rangfolge ändern muss.

Für die Sitze ist deshalb die amtliche Sitzübersicht maßgeblich, nicht eine frühe Grafik aus der Wahlnacht. Die veröffentlichte Sitzverteilung der Landtagswahl 2026 ordnet der AfD 39 Mandate und der CDU 15 Mandate zu. SPD, Grüne und Linke erhalten jeweils acht Sitze, das BSW fünf. Zusammen ergeben diese Mandate 83 Sitze.

Der Vergleich mit 2021 bleibt trotz des unterschiedlichen Zuschnitts der Parlamente aufschlussreich. Damals umfasste der Landtag 97 Sitze. 2026 sind es 83. Deshalb lassen sich die Mandatszahlen beider Wahlen nicht isoliert vergleichen. Der Rückgang der Wahlbeteiligung oder der Stimmenanteile muss jeweils zusammen mit der damaligen Sitzgröße und der geltenden Sitzberechnung betrachtet werden.

So verteilt sich der neue Landtag auf die Parteien

Der Landtag von Sachsen-Anhalt umfasst nach der Landtagswahl 2026 insgesamt 83 Sitze. Die amtliche Sitzverteilung folgt dabei nicht einer einfachen Rundung der Prozentwerte, sondern dem geltenden Sitzberechnungsverfahren. Entscheidend sind die gültigen Zweitstimmen, die Fünfprozenthürde und die gesetzlich festgelegte Gesamtzahl der Mandate.

ParteiSitze 2026Sitze 2021Veränderung
AfD3923+16
CDU1540-25
SPD89-1
Grüne86+2
Linke812-4
BSW5nicht angetretenneu
FDP07-7
Gesamt8397-14

Die vollständige Sitzverteilung für 2026 lautet damit: AfD 39, CDU 15, SPD 8, Grüne 8, Linke 8 und BSW 5. Die FDP erhält trotz 2,6 Prozent der Zweitstimmen kein Mandat.

83 farbige Sitze bilden im Landtag einen großen und mehrere kleinere Blöcke.

Warum 83 Sitze anders wirken als 97 Sitze im Jahr 2021

Der Landtag ist 2026 um 14 Sitze kleiner als 2021. Dadurch erhält jedes einzelne Mandat ein größeres rechnerisches Gewicht. Ein Sitz entsprach 2021 etwa 1,03 Prozent des Parlaments, bei 83 Sitzen sind es rund 1,20 Prozent. Der Unterschied wirkt auf den ersten Blick gering, verändert aber die Grenzen zwischen Fraktionen und Mehrheiten.

Die Sitzanteile lassen sich direkt berechnen. 39 von 83 Sitzen entsprechen rund 47,0 Prozent des Landtags. 23 von 97 Sitzen, wie bei der AfD im Jahr 2021, entsprachen dagegen nur rund 23,7 Prozent. Der Zuwachs der AfD beträgt deshalb nicht nur 16 Mandate. Ihr Anteil am Parlament hat sich nahezu verdoppelt.

Auch bei kleineren Parteien wird der Effekt sichtbar. Acht Sitze entsprechen 2026 rund 9,6 Prozent des Landtags. Neun Sitze im 97-köpfigen Parlament von 2021 entsprachen rund 9,3 Prozent. Eine Partei kann also trotz eines ähnlichen Stimmenanteils eine leicht andere parlamentarische Stellung erhalten, wenn sich die Zahl der verfügbaren Sitze verändert.

Die CDU zeigt den umgekehrten Fall besonders deutlich. Sie hatte 2021 insgesamt 40 Sitze. 2026 kommt sie auf 15 Mandate. Der Rückgang beträgt 25 Sitze. Ein Teil dieser Veränderung hängt mit dem starken Rückgang ihres Stimmenanteils zusammen. Zusätzlich verteilt sich das kleinere Parlament auf weniger Mandate. Deshalb lässt sich der Sitzverlust nicht allein durch einen Vergleich der Prozentpunkte erklären.

Für die AfD gilt dasselbe Prinzip in die andere Richtung. Sie gewinnt 2026 gegenüber 2021 insgesamt 16 Sitze. Der Stimmenzuwachs ist dafür der wichtigste Grund, doch auch die veränderte Zahl der Landtagssitze beeinflusst das Ergebnis. Bei 83 Mandaten kann ein bestimmter Stimmenanteil anders auf ganze Sitze abgebildet werden als bei 97 Mandaten.

Die Berechnung erfolgt nach dem Hare/Niemeyer-Verfahren. Zunächst wird ermittelt, wie viele Sitze den an der Verteilung teilnehmenden Parteien rechnerisch zustehen. Dafür wird der Stimmenanteil einer Partei mit der Zahl der zu vergebenden Sitze ins Verhältnis gesetzt. Die ganzzahligen Sitze werden zunächst vergeben; anschließend entscheiden die größten verbleibenden Bruchteile über die noch offenen Mandate.

Ein vereinfachtes Beispiel macht den Unterschied sichtbar. Ergibt eine Berechnung für eine Partei 14,42 Sitze, erhält sie zunächst 14 Mandate. Ergibt eine andere Partei 7,71 Sitze, liegt ihr Bruchteil höher. Wenn nur noch ein Sitz zu vergeben ist, kann dieser deshalb an die zweite Partei fallen. Die Prozentwerte werden nicht beliebig auf- oder abgerundet. Die Reihenfolge der Nachkommastellen entscheidet innerhalb des Verfahrens über einzelne Mandate.

Ein Sitzgewinn lässt sich deshalb nicht direkt aus dem Abstand zwischen zwei Prozentwerten ablesen. Erst die Verteilung aller zugelassenen Stimmen auf die feststehende Zahl der Mandate ergibt die Sitzverteilung.

Die Fünfprozenthürde verändert außerdem die Grundlage der Rechnung. Parteien, die weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen erhalten und keine gesetzliche Ausnahme erfüllen, nehmen an der regulären Sitzverteilung nicht teil. Ihre Stimmen werden nicht nachträglich in Mandate umgewandelt und auch nicht automatisch gleichmäßig auf die übrigen Parteien verteilt.

2026 überschreitet das BSW mit 5,3 Prozent die Fünfprozenthürde und erhält fünf Sitze. Die FDP bleibt mit 2,6 Prozent darunter und erhält deshalb kein reguläres Mandat. Dadurch konkurrieren die zugelassenen Parteien bei der Sitzverteilung um die 83 Sitze, während die FDP-Stimmen außerhalb dieser Berechnung bleiben.

Mehrheiten, Fraktionen und die neue parlamentarische Ausgangslage

Im neuen Landtag liegt die absolute Mehrheit bei 42 Sitzen. Diese Schwelle ergibt sich aus der Hälfte von 83 Sitzen plus einem Mandat. Die AfD ist mit 39 Sitzen stärkste Kraft, verfehlt die absolute Mehrheit aber um drei Sitze.

Rechnerisch reicht damit keine Entscheidung aus, die nur von den AfD-Abgeordneten getragen wird. Für eine Mehrheit wären mindestens drei weitere Stimmen erforderlich, sofern alle 83 Sitze besetzt sind und alle Abgeordneten an der jeweiligen Abstimmung teilnehmen. Eine solche rechnerische Möglichkeit sagt jedoch nichts darüber aus, ob Parteien tatsächlich zusammenarbeiten wollen.

Die CDU verfügt über 15 Sitze. Zusammen mit der AfD käme sie auf 54 Mandate und damit deutlich über die Mehrheitsschwelle. Auch ein Bündnis aus AfD und SPD würde mit 47 Sitzen rechnerisch eine Mehrheit erreichen. Mit Grünen oder Linken käme die AfD jeweils auf 47 Sitze, mit dem BSW auf 44. Diese Zahlen beschreiben ausschließlich mathematische Mehrheiten.

Ohne die AfD erreichen CDU, SPD, Grüne, Linke und BSW zusammen 44 Sitze. Auch diese Konstellation hätte rechnerisch mehr als die erforderlichen 42 Mandate. Ob daraus eine Regierung, eine Tolerierung oder eine punktuelle Zusammenarbeit entstehen könnte, hängt von politischen Entscheidungen und verbindlichen Vereinbarungen ab. Die Sitzverteilung selbst trifft darüber keine Aussage.

Der Begriff Fraktion darf dabei nicht mit der bloßen Zahl der Sitze einer Partei gleichgesetzt werden. Parteien können eine Fraktion bilden, wenn die gesetzlichen und parlamentarischen Voraussetzungen erfüllt sind. Erst eine solche Fraktionsbildung legt fest, wie Abgeordnete organisatorisch im Landtag auftreten. Für die Mehrheitsrechnung bleibt zunächst die Zahl der Mandate maßgeblich.

Eine mögliche parlamentarische Zusammenarbeit kann auch einzelne Abstimmungen betreffen. Eine Partei kann etwa einem Haushalt zustimmen, ohne einer Regierung anzugehören. Ebenso kann eine Minderheitsregierung für einzelne Vorhaben wechselnde Mehrheiten suchen. Solche Modelle sind politische Fragen und folgen nicht automatisch aus der rechnerischen Sitzverteilung.

Die neue Ausgangslage ist deshalb durch zwei Zahlen geprägt: 39 Sitze für die AfD und 42 Sitze als Mehrheitsschwelle. Zwischen beiden Werten liegen drei Mandate. Gleichzeitig verfügen die übrigen Parteien zusammen über 44 Sitze. Das Parlament hat damit keine Partei mit eigener Mehrheit, aber mehrere rechnerische Wege zu einer Mehrheit. Entscheidend ist nicht allein die Rangfolge der Parteien, sondern welche Abgeordneten bei konkreten Entscheidungen gemeinsam stimmen.

Was sich gegenüber der Landtagswahl 2021 verändert hat

Der Vergleich der Landtagswahlen 2021 und 2026 zeigt eine stark veränderte Kräfteverteilung in Sachsen-Anhalt. Die AfD hat ihren Zweitstimmenanteil mehr als verdoppelt, während die CDU deutlich zurückgefallen ist. Zugleich ist der Landtag von 97 auf 83 Sitze geschrumpft, was den Vergleich der Mandate zusätzlich beeinflusst.

Die amtlichen Vergleichswerte lassen sich deshalb nur sauber einordnen, wenn Stimmenanteile und Sitzzahlen getrennt betrachtet werden. Ein Zuwachs von Prozentpunkten führt nicht automatisch im selben Verhältnis zu mehr Sitzen. Entscheidend sind auch die Gesamtgröße des Parlaments, die Fünfprozenthürde und der Einzug neuer Parteien.

Der starke Zuwachs der AfD und der Rückgang der CDU

Die AfD erreichte 2021 bei den Zweitstimmen 20,8 Prozent. 2026 kam sie auf 43,8 Prozent. Das entspricht einem Zuwachs von 23,0 Prozentpunkten. Bei den Sitzen stieg die Partei von 23 auf 39 Mandate, also um 16 Sitze.

Damit stellt die AfD 2026 fast die Hälfte des 83 Sitze umfassenden Landtags. Ihr Sitzanteil beträgt rund 47,0 Prozent. 2021 hatte sie 23 von 97 Sitzen und damit rund 23,7 Prozent des Parlaments inne. Der Vergleich zeigt daher eine Veränderung auf zwei Ebenen: Die AfD gewann deutlich an Stimmen, und sie nimmt in einem kleineren Landtag zugleich einen wesentlich größeren Anteil der Sitze ein.

Die CDU erlebte die entgegengesetzte Entwicklung. Ihr Zweitstimmenanteil sank von 37,1 Prozent im Jahr 2021 auf 17,2 Prozent im Jahr 2026. Der Rückgang beträgt 19,9 Prozentpunkte. Bei den Mandaten verlor die CDU 25 Sitze, von 40 auf 15.

Die Größenordnung der Verschiebung wird im direkten Vergleich sichtbar: AfD und CDU lagen 2021 bei den Zweitstimmen 16,3 Prozentpunkte auseinander, 2026 betrug der Abstand 26,6 Prozentpunkte. Bei den Sitzen wechselte das Verhältnis von 23 zu 40 Mandaten zugunsten der CDU zu 39 zu 15 Mandaten zugunsten der AfD.

Die Zahlen beschreiben die Wahlentscheidung, erklären sie aber nicht automatisch. Aussagen über Ursachen müssten sich auf Nachwahlbefragungen, Wählerwanderungsanalysen oder andere belastbare Untersuchungen stützen. Aus den amtlichen Ergebnissen allein lässt sich lediglich feststellen, wie stark sich die Stimmen- und Sitzverteilung verändert hat.

Die amtliche Sitzverteilung für 2026 weist der AfD 39 und der CDU 15 Mandate zu. Beide Parteien haben damit gegenüber 2021 nicht nur ihre Stimmenanteile, sondern auch ihre parlamentarische Rangordnung verändert.

Sieben farbige Parteiblöcke zeigen die veränderte Sitzverteilung im Landtag.

SPD, Grüne und Linke zwischen kleinen Veränderungen und Sitzverlusten

Bei SPD, Grünen und Linken fallen die Veränderungen bei den Zweitstimmen deutlich kleiner aus als bei AfD und CDU. Trotzdem wirken sich wenige Prozentpunkte in einem Landtag mit begrenzter Sitzzahl auf die parlamentarische Stärke aus.

Die SPD steigerte sich von 8,4 Prozent im Jahr 2021 auf 9,3 Prozent im Jahr 2026. Das entspricht 0,9 Prozentpunkten mehr. Gleichzeitig sank ihre Sitzzahl von neun auf acht Mandate, also um einen Sitz. Der Stimmenzuwachs und der Sitzverlust widersprechen sich nicht. 2021 umfasste der Landtag 97 Sitze, 2026 waren es 83. Außerdem veränderte sich die Zusammensetzung der Parteien, die an der Sitzverteilung teilnahmen.

Die Grünen legten von 5,9 auf 8,9 Prozent zu. Ihr Stimmenanteil stieg damit um 3,0 Prozentpunkte. Bei den Sitzen gewann die Partei zwei Mandate und erhöhte ihre Präsenz von sechs auf acht Sitze. Ihr Stimmenzuwachs führte somit auch zu einer größeren Fraktion, allerdings nicht zu einer proportional identischen Steigerung.

Die Linke verlor dagegen 2,4 Prozentpunkte. Sie fiel von 11,0 Prozent im Jahr 2021 auf 8,6 Prozent im Jahr 2026. Ihre Sitzzahl sank von zwölf auf acht Mandate, ein Rückgang um vier Sitze.

Gerade bei kleineren Parteien können geringe Abstände über einzelne Mandate entscheiden. Die Fünfprozenthürde wirkt dabei wie eine feste Zugangsschwelle: Wer sie erreicht, nimmt an der regulären Sitzverteilung teil, wer darunter bleibt, erhält in der Regel keine Landeslistensitze. Innerhalb dieser Verteilung können zudem Bruchteile und die veränderte Gesamtzahl der Mandate den Ausschlag geben.

Für den Vergleich bedeutet das: Die SPD gewann zwar Stimmenanteile, verlor aber einen Sitz. Die Grünen legten bei Stimmen und Mandaten zu. Die Linke büßte sowohl bei den Zweitstimmen als auch bei den Sitzen ein. Diese Entwicklungen lassen sich nicht mit einer einheitlichen Regel erklären, sondern ergeben sich aus dem Zusammenspiel aller Wahlergebnisse.

BSW und FDP verändern die Zusammensetzung des Parteiensystems

Das BSW zog 2026 mit 5,3 Prozent erstmals in den Landtag von Sachsen-Anhalt ein. Die Partei überschritt die Fünfprozenthürde um 0,3 Prozentpunkte und erhielt fünf Sitze. Für 2021 gibt es keinen vergleichbaren BSW-Wert, weil die Partei damals nicht als eigenständige Partei zur Landtagswahl antrat und in der dort ausgewiesenen Sitzverteilung nicht vorkam.

Der erstmalige Einzug verändert die Berechnung der Sitzanteile aller anderen Parteien indirekt. Die 83 Mandate werden auf mehr parlamentarisch berücksichtigte Parteien verteilt. Dadurch können sich die jeweiligen Sitzzahlen von Parteien mit ähnlichen Stimmenanteilen anders entwickeln, als es ein isolierter Vergleich ihrer Prozentwerte erwarten ließe.

Die FDP verlor dagegen ihre parlamentarische Vertretung. Ihr Zweitstimmenanteil sank von 6,4 Prozent im Jahr 2021 auf 2,6 Prozent im Jahr 2026. Das entspricht einem Minus von 3,8 Prozentpunkten. Bei den Sitzen fiel sie von sieben auf null, also um sieben Mandate.

Der Abstand zur Fünfprozenthürde beträgt 2026 2,4 Prozentpunkte. Deshalb nimmt die FDP nach der amtlichen Sitzverteilung nicht an der regulären Vergabe der 83 Mandate teil. Ihre Stimmen werden nicht nachträglich als Sitze auf die übrigen Parteien verteilt.

ParteiZweitstimmen 2021Zweitstimmen 2026VeränderungSitze 2021Sitze 2026Veränderung
AfD20,8 %43,8 %+23,0 Punkte2339+16
CDU37,1 %17,2 %-19,9 Punkte4015-25
SPD8,4 %9,3 %+0,9 Punkte98-1
Grüne5,9 %8,9 %+3,0 Punkte68+2
Linke11,0 %8,6 %-2,4 Punkte128-4
BSWnicht angetreten5,3 %neunicht vertreten5neu
FDP6,4 %2,6 %-3,8 Punkte70-7

Der amtliche Ergebnisdienst auf Landesebene führt die Zweitstimmenwerte und den Vergleich zu 2021 auf. Spätere Fraktionswechsel, Austritte oder politische Vereinbarungen sind davon getrennt zu betrachten. Das Wahlergebnis beschreibt zunächst die Zusammensetzung unmittelbar nach der Wahl, nicht jede spätere Veränderung innerhalb des Landtags.

Wie die Stimmen in Sachsen-Anhalt regional verteilt sind

Das Landesergebnis von Sachsen-Anhalt fasst 41 Wahlkreise, 14 Landkreise und kreisfreie Städte sowie 218 Gemeinden zusammen. Dadurch kann ein landesweiter Stimmenanteil Unterschiede zwischen einzelnen Regionen verdecken. Die amtliche Ergebnisdarstellung trennt deshalb zwischen Landes-, Kreis-, Wahlkreis-, Gemeinde- und Wahlbezirksebene.

Für die Landtagswahl 2026 stellt der amtliche Ergebnisdienst der Landeswahlleiterin diese Ebenen getrennt bereit. Erst auf dieser Grundlage lässt sich erkennen, ob eine Partei flächendeckend ähnlich stark ist oder ihr Landeswert aus sehr unterschiedlichen regionalen Ergebnissen entsteht.

Landesergebnis, Wahlkreise und Direktmandate richtig lesen

Bei der Landtagswahl gibt es zwei unterschiedliche Stimmen. Mit der Erststimme stimmen die Wahlberechtigten für eine Person im jeweiligen Wahlkreis. Wer dort die meisten Stimmen erhält, gewinnt das Direktmandat. Der Wahlkreis ist ein räumlich abgegrenztes Gebiet, in dem ein solcher Sitz direkt vergeben wird.

Die Zweitstimme gilt der Landesliste einer Partei. Sie ist die maßgebliche Stimme für die proportionale Sitzverteilung im Landtag. Eine Partei kann deshalb in einem Wahlkreis besonders viele Erststimmen gewinnen, ohne beim landesweiten Zweitstimmenergebnis an erster Stelle zu liegen.

Ein Beispiel ist die unterschiedliche politische Bedeutung beider Zahlen: Ein Bewerber kann in seinem Wahlkreis durch eine starke persönliche Verankerung, bekannte politische Arbeit oder eine besondere regionale Themenlage das Direktmandat gewinnen. Seine Partei muss deshalb nicht landesweit den höchsten Zweitstimmenanteil erreichen. Umgekehrt kann eine Partei bei den Zweitstimmen im gesamten Land stark abschneiden, ohne in jedem Wahlkreis das Direktmandat zu holen.

Das Direktmandat bezeichnet den Sitz, den eine Person unmittelbar im Wahlkreis gewinnt. Die Landesliste enthält dagegen die Bewerberinnen und Bewerber, die über das Zweitstimmenergebnis in den Landtag einziehen können. Die Sitzverteilung verbindet beide Wege nach den landesrechtlichen Regeln. Für die regionale Analyse müssen Erst- und Zweitstimmen deshalb getrennt ausgewiesen werden.

Der amtliche Ergebnisdienst führt diese Werte nicht in einer einzigen Zahl zusammen. Er weist für jeden Wahlkreis aus, welche Partei bei den Erststimmen und bei den Zweitstimmen vorn liegt. In den veröffentlichten Übersichten lagen 2026 unter anderem in Salzwedel, Gardelegen-Klötze, Havelberg-Osterburg, Stendal, Genthin, Burg, Dessau-Roßlau, Dessau-Roßlau-Wittenberg, Sangerhausen und Halle IV die AfD bei beiden Stimmenarten an der Spitze.

Karte von Sachsen-Anhalt mit Wahlkreisen, Wahlurne und Ergebnisblättern auf einem Schreibtisch.

Diese Rangfolge darf nicht mit einem einheitlichen Stimmenanteil im ganzen Land verwechselt werden. Ein Wahlkreis kann deutlich über oder unter dem Landeswert einer Partei liegen. Außerdem können sich die Erststimmenwerte einer Partei von ihren Zweitstimmenwerten unterscheiden. Wer die regionale Verteilung untersucht, sollte daher mindestens vier Angaben nebeneinanderstellen:

  • den Erststimmenanteil der führenden Bewerberin oder des führenden Bewerbers,
  • den Zweitstimmenanteil der jeweiligen Partei,
  • den Abstand zur zweitstärksten Kraft,
  • die Wahlbeteiligung im selben Gebiet.

Die amtlichen Wahlkreisergebnisse sind dafür aussagekräftiger als eine Karte, die nur Parteifarben zeigt. Eine farbliche Markierung macht sichtbar, wer einen Wahlkreis gewonnen hat. Sie sagt aber nicht, ob der Vorsprung wenige Zehntel oder mehrere Prozentpunkte beträgt.

Welche regionalen Veränderungen gegenüber 2021 auffallen

Der Vergleich mit 2021 muss dieselbe räumliche Einheit und dieselbe Stimmenart verwenden. Ein Vergleich zwischen dem Zweitstimmenergebnis der Stadt Halle und dem Erststimmenergebnis eines Wahlkreises wäre methodisch falsch. Ebenso problematisch wäre es, 2026er Wahlkreise mit einer früheren Einteilung zu vergleichen, ohne die Gebietsabgrenzung zu prüfen.

Für die 2026er Wahlkreise nennt der Ergebnisdienst die AfD in den genannten Regionen als führende Partei bei Erst- und Zweitstimmen. Das beschreibt eine gemeinsame regionale Rangfolge, liefert aber noch keine Aussage über die Größe des Vorsprungs oder die Veränderung seit 2021. Dafür müssen die jeweiligen Prozentwerte aus den amtlichen Tabellen der beiden Wahljahre direkt gegenübergestellt werden.

Eine belastbare Vergleichstabelle sollte daher mindestens folgende Spalten enthalten:

RegionPartei20212026Veränderung
genauer WahlkreisZweitstimmeamtlicher Wertamtlicher WertDifferenz in Prozentpunkten
genauer WahlkreisErststimmeamtlicher Wertamtlicher WertDifferenz in Prozentpunkten

Die Differenz wird in Prozentpunkten berechnet. Steigt der Zweitstimmenanteil einer Partei in einem Wahlkreis von 28,4 auf 41,7 Prozent, beträgt die Veränderung 13,3 Prozentpunkte. Der Wert darf nicht mit einer relativen Steigerung von rund 46,8 Prozent verwechselt werden.

Für den regionalen Vergleich stehen auf der Kreisebene des amtlichen Ergebnisdienstes Ergebnisse der Landkreise und kreisfreien Städte bereit. Die Plattform weist zusätzlich Gemeinden und Wahlbezirke aus. Damit lässt sich prüfen, ob ein auffälliges Wahlkreisergebnis vor allem durch einzelne Gemeinden entsteht oder sich über das gesamte Gebiet verteilt.

Besonders vorsichtig muss die politische Einordnung ausfallen. Ein hoher Stimmenanteil in einem Wahlkreis beweist weder ein bestimmtes Wahlmotiv noch eine einheitliche Haltung der Bevölkerung. Regionale Unterschiede können mit der Wahlbeteiligung, der Altersstruktur, der Siedlungsstruktur, der wirtschaftlichen Lage oder der Zusammensetzung der Wählerschaft zusammenhängen. Amtliche Wahltabellen zeigen zunächst nur, wo Parteien stark oder schwach waren.

Für Aussagen darüber, warum sich diese Unterschiede 2026 gegenüber 2021 verändert haben, wären zusätzliche Daten nötig. Dazu gehören Wählerwanderungsanalysen, Nachwahlbefragungen und sozialstrukturelle Angaben auf derselben räumlichen Ebene. Erst die Verbindung dieser Daten kann klären, ob ein regionaler Ausschlag auf veränderte Beteiligung, Wechsel zwischen Parteien oder eine andere Zusammensetzung der Wählerschaft zurückgeht.

Der Landesdurchschnitt bleibt deshalb ein wichtiger Ausgangspunkt, aber kein vollständiges Bild. Die Ergebnisse aus Salzwedel, Stendal, Dessau-Roßlau oder Halle IV zeigen, welche Partei einen Wahlkreis anführt. Die Tabellen auf Wahlkreis- und Gemeindeebene zeigen erst, wie groß dieser Vorsprung ist und ob er sich gegenüber 2021 tatsächlich verändert hat.

Quellenlage, Berechnung und Einordnung der amtlichen Zahlen

Die Zahlen zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt 2026 müssen nach ihrem Status unterschieden werden. Das Ergebnisportal der Landeswahlleiterin unter wahlergebnisse.sachsen-anhalt.de weist den Auszählungsstand mit 100 Prozent aus: 2.661 von 2.661 Einheiten sind erfasst. Die Wahl fand am 6. September 2026 statt, die Wahlbeteiligung lag bei 77,8 Prozent.

Als Primärquellen gelten die Landeswahlleiterin Sachsen-Anhalt sowie die amtlichen Ergebnisportale unter wahlen.sachsen-anhalt.de und wahlergebnisse.sachsen-anhalt.de. Medienberichte, Hochrechnungen und Umfragen können die Einordnung ergänzen, ersetzen aber nicht die amtliche Ergebnisfeststellung.

Welche Zahlen feststehen und welche Angaben geprüft werden müssen

Zum vorläufigen amtlichen Endergebnis gehören folgende Zweitstimmenanteile:

  • AfD: 43,8 Prozent
  • CDU: 17,2 Prozent
  • SPD: 9,3 Prozent
  • Grüne: 8,9 Prozent
  • Linke: 8,6 Prozent
  • BSW: 5,3 Prozent
  • FDP: 2,6 Prozent

Der Landtag umfasst 83 Sitze. Nach der veröffentlichten Sitzübersicht entfallen 39 Mandate auf die AfD, 15 auf die CDU, jeweils acht auf SPD, Grüne und Linke sowie fünf auf das BSW. Die FDP erhält bei einem Zweitstimmenanteil von 2,6 Prozent kein reguläres Mandat. Die amtlichen Landesergebnisse führen die zugrunde liegenden Werte auf.

Ein Wahl-Analyst prüft Tabellen neben einem Laptop im ruhigen Nachrichtenraum.

Belastbar sind damit der vollständige Auszählungsstand, die Wahlbeteiligung, die veröffentlichten Landeswerte und die ausgewiesene Sitzverteilung. Dennoch müssen Tabellen und regionale Angaben vor der Veröffentlichung nochmals mit der aktuellen amtlichen Ergebnisseite abgeglichen werden. Das betrifft vor allem Wahlkreise, Landkreise, Gemeinden, Wahlbezirke und jede daraus abgeleitete Rangfolge.

Der Grund liegt im Ablauf des Wahlabends. Sobald einzelne Wahlbezirke ihre Ergebnisse melden, veröffentlichen Medien und Ergebnisdienste zunächst Zwischenstände. Diese beruhen auf einem Teil der abgegebenen Stimmen. Je mehr Meldungen eingehen, desto näher rückt der Wert an das vorläufige Endergebnis. Eine frühe Prozentzahl kann sich deshalb verändern, auch wenn die politische Reihenfolge zunächst gleich bleibt.

Hinzu kommen Rundungen. Ein Ergebnisdienst kann einen Anteil mit einer Nachkommastelle anzeigen, während eine andere Darstellung mehr Dezimalstellen verwendet. Aus 17,24 Prozent können je nach Darstellung 17,2 oder 17,24 Prozent werden. Solche Unterschiede sind nicht automatisch Fehler. Für den Artikel sollte die amtliche Präzision gelten, während abweichende Medienwerte als Rundungen oder ältere Zwischenstände kenntlich gemacht werden.

Auch einzelne Sitzangaben können sich ändern. Die Sitze werden nicht unabhängig voneinander gerundet, sondern gemeinsam nach dem geltenden Verfahren verteilt. Deshalb kann eine kleine Veränderung bei den zugelassenen Stimmen oder bei einem Restanteil die letzte Mandatsvergabe beeinflussen. Eine Sitzgrafik aus der Wahlnacht ist daher erst dann zitierfähig, wenn sie mit der amtlichen Sitzübersicht übereinstimmt.

Für den Vergleich mit 2021 gilt eine feste Rechenregel: Der neue Anteil minus der Anteil von 2021 ergibt die Veränderung in Prozentpunkten. Steigt ein Wert von 20,8 auf 43,8 Prozent, beträgt der Zuwachs 23,0 Prozentpunkte. Das ist nicht dasselbe wie ein prozentuales Wachstum. Eine relative Wachstumsrate würde den Zuwachs ins Verhältnis zum Ausgangswert setzen und beschreibt eine andere Größe.

Die Werte von 2021 müssen aus dem amtlichen Endergebnis stammen. Hochrechnungen, Umfragen oder nachträgliche Medienzusammenfassungen sind dafür ungeeignet. Erst wenn beide Wahljahre nach derselben Stimmenart, derselben räumlichen Einheit und mit vergleichbarer Definition gegenüberstehen, ist eine Veränderung sachgerecht berechnet.

Vom vorläufigen amtlichen Endergebnis ist das endgültig festgestellte Ergebnis zu unterscheiden. Das vorläufige Ergebnis liegt nach Abschluss der Auszählung vor, bleibt aber formal vorläufig. Danach prüfen die zuständigen Wahlausschüsse die Niederschriften und stellen das Ergebnis endgültig fest. Korrekturen sind möglich, auch wenn sich an der politischen Rangfolge nichts ändert.

Die amtliche Zahl ist deshalb nicht nur eine Zahl mit vielen Nachkommastellen. Sie ist das Ergebnis einer festgelegten Prüfungskette. Erst wenn Quelle, Status, Rundung und Berechnung zusammenpassen, lässt sich aus einem Wahlwert eine belastbare Aussage über Sitze und Veränderungen gegenüber 2021 ableiten.

Die neue politische Kräfteverteilung in Sachsen-Anhalt

Die Landtagswahl 2026 hat die politische Ordnung in Sachsen-Anhalt deutlich verändert. Die AfD wurde mit 43,8 Prozent der Zweitstimmen stärkste Kraft und erhält 39 der insgesamt 83 Sitze. Damit liegt sie nur drei Mandate unter der absoluten Mehrheit von 42 Sitzen. Eine eigene Mehrheit besitzt sie dennoch nicht. Für Beschlüsse braucht es daher Stimmen aus mindestens einer weiteren parlamentarischen Kraft.

Die CDU verlor gegenüber 2021 besonders stark. Ihr Zweitstimmenanteil sank von 37,1 auf 17,2 Prozent, die Zahl ihrer Sitze fiel von 40 auf 15. Gleichzeitig zogen die Grünen mit acht Mandaten stärker als 2021 in den Landtag ein, und das BSW erhielt nach 5,3 Prozent der Zweitstimmen fünf Sitze. Die FDP scheiterte mit 2,6 Prozent an der Fünfprozenthürde und ist im neuen Landtag nicht vertreten. SPD und Linke bleiben mit jeweils acht Sitzen parlamentarisch vertreten, obwohl sich ihre Stimmenanteile gegenüber 2021 unterschiedlich entwickelten.

Auch die Wahlbeteiligung veränderte das Bild der Wahl. Sie stieg von 60,3 Prozent im Jahr 2021 auf 77,8 Prozent im Jahr 2026, ein Zuwachs von 17,5 Prozentpunkten. Dieser Wert zeigt eine deutlich höhere Beteiligung, erklärt aber allein weder die Verschiebungen zwischen den Parteien noch die Motive der Wählerinnen und Wähler.

Das Ergebnis schafft mehrere rechnerische Mehrheiten. Die AfD bleibt trotz ihrer 39 Sitze auf Unterstützung angewiesen, während die übrigen Parteien zusammen 44 Mandate halten. Aus Stimmenanteilen allein folgt deshalb keine Regierungsbildung. Entscheidend sind die Sitzverteilung, verbindliche politische Vereinbarungen und das Abstimmungsverhalten im 83-köpfigen Landtag.

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